Grippeschutzimpfung | Medizin
Liebe Patientin, lieber Patient,
Sie können sich mittels Grippeschutzimpfung vor den gefährlichen Grippeviren schützen.
Empfohlen wird die Schutzimpfung insbesondere:
- Personen ab dem 60. Lebensjahr
- Chronisch Kranken
- Immungeschwächten Personen
- Schwangeren
- Kindern und Jugendlichen
- Personen, die beispielsweise aufgrund ihrer beruflichen Tätigkeit umfangreichem Publikumsverkehr ausgesetzt sind
Selbstverständlich kann die Impfung auch als generelle Vorsorge in Anspruch genommen werden.
Die Grippeschutzimpfung ist gesetzlich bei Personen ab 60 Jahren und chronisch Kranken als Standardimpfung vorgesehen.
Auch in diesem Jahr bieten wir Ihnen eine Grippeschutzimpfung in unserer Praxis an.
Eine Terminvereinbarung ist nicht notwendig. Sprechen Sie uns bei Interesse gern in der Praxis an.
Bitte beachten Sie, dass Sie für die Schutzimpfung frei von Infekten und akuten Erkrankungen sein sollten.
Wichtiger Hinweis: Bitte denken Sie an Ihren Impfausweis. Sollten Sie schwanger sein, bringen Sie bitte auch den Impfausweis Ihres Partners mit, damit wir auch seinen Impfstatus überprüfen können. Vielen Dank.
Ihr Team der Frauenarztpraxis Drimbornshof

