Impfungen während der Schwangerschaft
Impfungen während der Schwangerschaft sind ein wichtiges Thema, um sowohl die Gesundheit der werdenden Mutter als auch die des ungeborenen Kindes zu schützen.
Empfohlene Impfungen
- Grippeschutzimpfung (Influenza)
Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt die Grippeimpfung für alle Schwangeren ab dem zweiten Schwangerschaftsdrittel. Bei erhöhter gesundheitlicher Gefährdung, z.B. durch chronische Erkrankungen, wird die Impfung bereits im ersten Drittel empfohlen. - Keuchhustenimpfung (Pertussis)
Die STIKO empfiehlt die Impfung gegen Keuchhusten für alle Schwangeren ab der 28. Schwangerschaftswoche, idealerweise im letzten Drittel der Schwangerschaft. Diese Impfung schützt das Neugeborene in den ersten Lebensmonaten, bis es selbst geimpft werden kann. Einzelimpfstoffe gegen Keuchhusten stehen nicht zur Verfügung. Wir impfen mit einem Kombinationsimpfstoff, der sowohl Komponenten gegen Tetanus (Wundstarrkrampf) und Diphtherie als auch gegen Polio (Kinderlähmung) enthält. - COVID-19-Schutzimpfung
Die STIKO empfiehlt die COVID-19-Impfung für Frauen im gebärfähigen Alter und deren enge Kontaktpersonen, da Schwangere ein erhöhtes Risiko für einen schweren COVID-19-Verlauf haben.
Optionale Impfungen
Einige Impfungen können bei Bedarf während der Schwangerschaft verabreicht werden, insbesondere wenn der Impfschutz unvollständig ist oder aufgefrischt werden muss oder Sie während der Schwangerschaft in Risikogebiete reisen (Reisemedizin). Das Kosten-Nutzen-Verhältnis sollte jedoch vor jeder optionalen Impfung gründlich abgewogen werden. Lassen Sie sich gern durch uns oder Ihren behandelnden Hausarzt beraten.
Nicht empfohlene Impfungen
- Lebendimpfstoffe
Impfungen mit Lebendimpfstoffen, wie gegen Masern, Mumps, Röteln und Windpocken, sind während der Schwangerschaft nicht erlaubt. Eine versehentliche Impfung stellt jedoch keinen Grund für einen Schwangerschaftsabbruch dar.
Wichtige Hinweise
- Impfstatus überprüfen lassen
Frauen mit Kinderwunsch sollten ihren Impfstatus bereits vor der Schwangerschaft überprüfen lassen und gegebenenfalls fehlende Impfungen nachholen. - Kontaktpersonen impfen lassen
Es ist wichtig, dass auch enge Kontaktpersonen des Neugeborenen, wie Partner und Großeltern, z.B. gegen Keuchhusten geimpft sind, um das Baby zu schützen. Sprechen Sie uns bei Beratungsbedarf gern an. - Impfung gegen das RS-Virus (Respiratorisches Synzytial-Virus)
Die STIKO hat zum aktuellen Zeitpunkt noch keine Empfehlung zur Vergabe von RSV-Impfungen an Schwangere veröffentlicht. Jedoch wird für alle Neugeborenen und Säuglinge in ihrer ersten RSV-Saison eine einmalige RSV-Prophylaxe empfohlen. Informieren Sie sich am besten frühzeitig darüber, in welcher Einrichtung (Krankhaus oder Kinderarztpraxis) Sie die Impfung für Ihr Kind durchführen lassen können.
Impfungen während der Schwangerschaft sollten immer in Absprache mit der behandelnden Ärztin oder dem behandelnden Arzt erfolgen, um das Nutzen-Risiko-Verhältnis individuell abzuwägen.
Sollten Sie Fragen dazu haben, sprechen Sie uns gern an.